reisekater
- alles rund um den Urlaub - Reisen - Fernweh und Heimweh - Vorher Informieren und Urlaub-Flops gehören der Vergangenheit an - Viel Spaß beim Stöbern!! -

REISEARTIKEL:

Risiken im Ausland mehr...
Flieger Weg. Was nun?! mehr...
Reiserücktritt, keine einfache Sache mehr...
Spiele auf die Autofahrt mehr...
Reiseapotheke mehr...

noch mehr ReiseBeiträge...

Jetzt Gutschein sichern!

Was darf ich Einführen?

von A wie Alkohol, bis Z wie Zahnpasta?

 

Alkohol und alkoholhaltige Getränke

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine.

Arzneimittel

die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

Kaffee

Wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist: 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

Parfüms und Eau de Toilette

50 Gramm Parfüm in der Summe und 0,25 Liter Eau de Toilette.

Tabakwaren

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Zahnpasta

Zahnpaste ist eine sehr heikle Sache, besonders beim Einreisen in die USA. Aus sicherheitstechnischen Gründen darf man normalerweise keine Mittel in einer Tube mitnehmen. Es ist schon oft vorgekommen, dass in solch einem alltäglichen Gegenstand Sprengstoff beziehungsweise eine Komponente dafür hier gefunden worden ist. Wird auch gerne zum Schmuggeln von Drogen benutzt, wie Kokainpaste-Funde dies belegen.
Tipp: Verzichten sie auf das mitnehmen von Zahnpasta. Benutzen sie lieber zur Erfrischung und Mundhygiene lieber spezielle Zahnpflegekaugummis.


 

Andere Waren

bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro i.O.. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Auch sonst sollte man auf jeden Fall nicht den Verdacht wecken, dass man die jeweiligen Sachen aus gewerblichen Gründen mitnimmt.

 

- Übersicht
- nach oben

Über uns | Kontakt | Impressum | Mailen Sie uns | ©2013 beste Reiseanbieter Reise-Hilfe Reiseiformationen PauschalreisenInfo Reiseprobleme billigeReisen Lastminute